Alles gurgelt!
Alles gurgelt! –
Kleinkinder
Alles gurgelt! –
Institutionen
Mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 01.04.2022 betreffend die Festlegung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 wurde die Testhäufigkeit auf höchstens fünf molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 pro Person und Monat beschränkt. Das bedeutet, dass auch Institutionen, die davor unbegrenzt Testungen durchführen konnten, auf fünf Testungen pro Monat kontingentiert sind. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Bestimmungen und möglichen Ausnahmen.