Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wien ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.allesgurgelt.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Website enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.
Die Stadt Wien ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Derzeit nicht barrierefreie Elemente, welche auf der Alles gurgelt-Website eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- SC 2.4.1 (Bypass Blocks)
Skiplink “Skip to content” vorhanden führt aber in manchen Fällen zur Navigation Konkret: nach durchtabben der Navigation zum Inhalt und danach zurück tabben zum Skiplink und ausführen, dann führt der SKiplink zum Navigation und nicht zum Inhalt. - SC 4.1.2 (Namen, Rollen und Werte von Elementen)
der Container welcher das mobile Menü umfasst hat ein role=”button” Attribut . In diesem Container befinden sich aber weitere interaktive Elemente (nav toggle, mobiles menü). - SC 1.2.5 (Audiobeschreibungen für voraufgezeichnete synchronisierte Medien)
Im Video kommen rein visuell sichtbare Inserts vor welche allerdings auditiv nicht vorhanden sind. - SC 2.4.5 (Lokalisierung)
Suche oder Sitemap nicht vorhanden - SC 3.3.1 (Umgang mit Fehlern)
Bei Fehleingaben im Formular bekommen “nicht visuelle” NutzerInnen nicht mit, dass Fehler aufgetreten sind. Es gibt zwar eine visuell sichtbare Notification diese ist aber mit Screenreader nicht einfach auffindbar - 1.4.11 Nicht-textueller Kontrast
Kontrast Formularfelder zum Hintergrund ist zu gering: ca. 1,3:1 - 4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages)
Treffer bei der Filiale “Suche” werden nicht visuellen NutzerInnen nicht ausreichend kommuniziert
b) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Überschriftenstruktur in manchen Templates nicht ganz optimal
- Tastaturfokus bei Buttons tlw. nicht ausreichend sichtbar
- Skiplink zum Inhalt führt in manchen Fällen zur Navigation
- HTML Code hat an einigen wenigen Stellen Stellen Fehler
- Namen, Rollen und Werte von Elementen tlw. nicht optimal
- Suche bzw. Sitemap nicht ausreichend vorhanden
- Tastaturbedienung an manchen Stellen nicht ganz optimal möglich
- dynamische Änderungen im Inhalt werden tlw. nicht ausreichend kommuniziert
- Fehlerbehandlung bei Formularen nicht ganz optimal
c) Unverhältnismäßige Belastung
- Audiodeskriptionen im Video sind derzeit via youtube Embedings nicht sinnvoll möglich. Hier müsste das ganze Video überarbeitet werden was zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung führen würde. Inhalte des Vidoes werden zudem über den dem Video unmittelbar folgendem Link „alles gurgelt wie genau“ textlixh kommuniziert.
c) Derzeit nicht barrierefreie Elemente, welche auf der Alles gurgelt-Website eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden:
Auf der Website befindet sich eine Karte, die Inhalte der Karte sind aber nicht sehr relevant und werden textlich beschrieben („…bei allen Rewe Filialen…“
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 16.11.2021 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma von 5 Samples (out of scope: externe Services wie Map, wienbot, etc.) der Website (September/Oktober/November 2021)
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.11.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf allesgurgelt.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Wien weiter zu verbessern.
Meldung von Barrieren auf allesgurgelt.at
Verantwortlich für diese Seite:
- allesgurgelt.at-Redaktion:
service@allesgurgelt.at
Die allesgurgelt.at-Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der allesgurgelt-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.